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Nachhaltigkeitsziele

SDG Nr. 10 – Weniger Ungleichheit

31. Mai 2021

Mit SDG 10 hat sich die Staatengemeinschaft zum Ziel gesetzt, die Ungleichheit zwischen und innerhalb den Staaten zu verringern. Darüber hinaus ist Ungleichheit als Querschnittsthema entlang aller 17 Ziele für den Erfolg der Agenda 2030 von zentraler Bedeutung.
 
Einkommen und Vermögen sind weltweit ungleich verteilt. In den letzten Jahren hat die Ungleichheit in einigen Ländern sogar weiter zugenommen. Deshalb liegt ein besonderes Augenmerk des SDG 10 darauf, für die ärmsten 40 Prozent der Weltbevölkerung die Einkommenssituation deutlich zu verbessern und das Wohlstandsgefälle in und zwischen den Ländern zu verringern.
Doch Ungleichheit beschränkt sich nicht ausschließlich auf die sogenannten Entwicklungsländer: Im Euro-Raum halten beispielsweise die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung etwa die Hälfte des Gesamtvermögens.
Hinzu kommt, dass in der Betrachtung und Analyse von Ungleichheit noch weitere Dimensionen abgebildet werden müssen. Ungleichheit zeigt sich ebenso im Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung, in der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe, der Chancengleichheit oder der Lebenserwartung. Zusätzlich ist die Gleichstellung der Geschlechter (SDG 5) bei diesem Ziel zentral mitzudenken.
Große soziale, politische und wirtschaftliche Ungleichheit innerhalb und zwischen verschiedenen Staaten ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit.
Alle Menschen sollen ihr Leben selbst bestimmen können. Der Abbau von Ungleichheit fördert das Innovationspotenzial und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, fördert die Leistungsbereitschaft und reduziert die Ursachen für Migration. Nur so können die sozialen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potenziale aller Menschen angemessen genutzt werden und zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.
Große Ungleichheit und Diskriminierung abzubauen ist ein elementares Menschenrechtsprinzip. Teilhabe für alle Menschen möglich zu machen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Ethnizität, Herkunft, Religion, einer Behinderung und wirtschaftlichem oder sozialem Status ist Teil der sozialen Verantwortung.
Fernab der globalen Finanz- und politischen Staatsebene kann auch hier in Deutschland jedes Unternehmen und jede Einzelperson im Rahmen der sozialen Verantwortung zur Gesamtzielerreichung im Nachhaltigkeitsziel 10 beitragen.
Die globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten können beispielsweise so nachhaltig wie möglich gestaltet werden, in dem Menschenrechte, die Einhaltung internationaler Arbeits- und Sozialstandards, der Schutz vor Kinder- und Zwangsarbeit sowie Diskriminierungsverbot an oberster Stelle stehen.
Die Implementierung von Eingliederungsstrategien für Frauen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Migranten bietet Unternehmen außerdem die große Chance, selbst etwas zum Abbau von Ungleichheit beizutragen und dabei das eigene Unternehmen zusätzlich zu stärken.
 
Zugleich gibt es verschiedene Möglichkeiten, als Einzelperson tätig zu werden: Mit der Unterstützung einer regionalen Initiative wie der Tafel oder dem Kauf einer Obdachlosen-Zeitung kann jede*r Einzelne ganz unabhängig vom eigenen Gehalt der Gesellschaft etwas zurückgeben.
 
Das Prinzip der Agenda „Niemanden zurücklassen“ ist hier besonders zu unterstreichen.
 
Quellen und weiterführende Links:
Gründerin, CEO
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